2.2.1.3 Ausstattung mit und Verfügbarkeit von Verkehrsmitteln
Die Ausstattung ist zum einen in Sachvermögen und Humanvermögen unterscheidbar. Das physische Vorhandensein von Gütern (hier: Verkehrsmitteln) ist dabei dem Sachvermögen zuzurechnen. Die Ausstattung mit Verkehrsmitteln wird im folgenden auch als notwendige Ausstattung bezeichnet. Die vorhandenen Qualifikationen (hier: Führerschein) werden dem Humanvermögen zugerechnet. Qualifikationen werden im folgenden als hinreichende Ausstattung bezeichnet. Da die Ausstattung mit einem Verkehrsmittel nicht unbedingt auf die Verfügbarkeit und Nutzung eines Verkehrsmittels schließen läßt, ist gesondert auf die Verfügbarkeit von Verkehrsmitteln einzugehen. Die Verfügbarkeit stellt eine von der Ausstattung abgeleitet Größe dar.
Die Verfügbarkeit beschreibt im Gegensatz zur Ausstattung die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf Güter (hier: Verkehrsmittel).
Während die Ausstattung lediglich das Vorhandensein eines Verkehrsmittels mit der jeweiligen Anzahl wiedergibt, gibt die Verfügbarkeit mit der Nutzung besser an, ob eine Einschränkung im Zugang zu Verkehrsmitteln vorliegt.
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