2.3.3 Verkehrsmittel, Verkehrsbereiche und Umweltverbund
Verkehrsmittel, die als Mittel der Raumdurchquerung dienen, werden in der Literatur unterschiedlich verstanden. Nach ingenieursmäßiger Betrachtung ist ein Verkehrsmittel ein technisches Mittel zur Raumdurchquerung. Bei dieser Definition sind die Wege, die zu Fuß unternommen wurden, nicht mit einem Verkehrsmittel durchgeführt worden. Andere Autoren sehen allerdings auch die Möglichkeit die Füße als Verkehrsmittel zu betrachten, wie z.B. die Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen und Held. Im folgenden werden unter den Verkehrsmitteln auch die Füße verstanden.
Die Verkehrsbereiche enthalten zu Fuß, Rad, öffentlicher Verkehr (ÖV) und motorisierter Individualverkehr (mIV). In den Verkehrsbereichen zu Fuß und Rad ist der Verkehrsbereich mit dem Verkehrsmittel identisch. Der mIV umfaßt die Verkehrsmittel Pkw – unterwegs als Fahrer und Mitfahrer – und Krad. Im ÖV werden die öffentlichen Verkehrsmittel zusammengefaßt, wie z.B. Bus und Bahn.
Die Verkehrsbereiche zu Fuß, Rad und ÖV werden zum Umweltverbund (UV) zusammengefaßt.
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