8.3.1.3 Motive der Verkehrsmittelwahl nach dem Wegzweck
Die Eignung von Verkehrsmitteln für einen Wegzweck hängt nicht nur von einem, sondern auch von mehreren Motiven der Verkehrsmittelwahl ab. So werden beispielsweise zwei Motive der Verkehrsmittelwahl häufiger bei Wegen zur Ausbildung und zur Versorgung genannt als bei den anderen Wegzwecken. Nach der Meinung des Autors sind dabei Motive der Verkehrsmittelwahl, die restriktiv wirken (z.B. „viel Gepäck“), meist ein Ausschlußkriterium für die Nutzung eines Verkehrsmittels.
Bei Wegen zur Arbeit sollte ein Verkehrsmittel vor allem die Verkehrsmittelqualität „geringster Zeitaufwand“ erfüllen. Auf Wegen mit dienstlich/geschäftlichem Zweck sollte ein Verkehrsmittel vor allem den Motiven der Verkehrsmittelqualität „keine andere Möglichkeit“ und „geringster Zeitaufwand“ entsprechen.
Nach den Wegzwecken zeigt sich bei Wegen zur Arbeit hohe Nennungen des Motivs der Verkehrsmittelwahl „Gewohnheit/bewährt“. In diesem Segment sind 42,7 % mit dem mIV unterwegs gewesen. Dies könnte eine Habitualisierung bei Wegen zur Arbeit anzeigen. Im Gegensatz dazu ist bei Ausbildungswegen, die ebenfalls hohe Nennungen des Motivs der Verkehrsmittelwahl „Gewohnheit/bewährt“ aufweisen, eine Habitualisierung wahrscheinlich durch das geringere Alter der Verkehrsteilnehmer noch nicht vorhanden. Eine weitere Erklärung dazu könnte die in der Hypothese 2 herausgefundene geringere Verfügbarkeit eines Pkw´s als Hauptnutzer bei jüngeren Verkehrsteilnehmern liefern.
Bei den Motiven der Verkehrsmittelqualitäten nach dem Wegzweck wird das Motiv der Verkehrsmittelqualität „keine andere Möglichkeit“ bei der Angabe des Wegzwecks dienstlich/geschäftlich häufiger genannt als bei anderen Wegzwecken. Erklärt werden kann dies durch den hohen Anteil an Wegeketten („vorher damit unterwegs“ 60,4 %) und zum Teil durch die Mitführung von „viel Gepäck“ („viel Gepäck“ 12,1 %). Ebenso liefern die Wegzwecke Freizeit und Versorgung dafür eine Erklärung, da sich bei diesen ein ähnliches Bild ergibt. Weiterhin könnte die Nennung des Motivs der Verkehrsmittelwahl „keine andere Möglichkeit“ bei dem Wegzweck „dienstlich/geschäftlich“ höher sein, da das persönliche Auftreten in diesem Bereich eine besondere Rolle spielt und dadurch eine Gebundenheit an ein Verkehrsmittel besteht. Erklärend dafür steht der hohe Anteil des mIV beim Wegzweck „dienstlich/geschäftlich“ von 77,1 % (n = 5.387). Eine Eignung anderer Verkehrsmittel für den Wegzweck „dienstlich/geschäftlich“ ist daher allein auf Grund der hohen Angabe des Motivs „keine andere Möglichkeit“ schwer möglich.
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